Vertragsrecht inkl. Gesellschaftsrecht

Der Wert eines Vertrages zeigt sich, wenn einer der Parteien sich nicht mehr an die Vereinbarung halten will.

Ein Auszug aus meinem Leistungsangebot: Kaufverträge, Schenkungsverträge, Übergabeverträge, Bauträgerverträge, Gesellschaftsverträge, Miet- und Pachtverträge, Dienstverträge, usw.

GESELLSCHAFTSVERTRÄGE

Sie wollen sich selbständig machen oder sind es bereits und wollen nicht mehr als Einzelunternehmen sondern als Gesellschaft auftreten, vielleicht sogar gemeinsam mit einem anderen Geschäftspartner? 

Die Möglichkeiten sind groß und reicht von der formlosen, nicht rechtsfähigen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GesbR), einer Offene Gesellschaft (OG), einer Kommanditgesellschaft (KG / GmbH&Co KG) bis hin zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Welche für Sie die Richtige ist, müssen wir in einem ausführlichen Gespräch erörtern. 

Egal ob Neugründungen oder eine der vielfältigen Möglichkeiten von Änderungen bereits bestehender Gesellschaften wie beispielsweise die Änderung von Gesellschaftsverträgen, das Ausscheiden eines Gesellschafters oder Geschäftsführers udgl., ich habe Erfahrung und kann Ihren Wunsch auch treffsicher umsetzen. 

Oftmals macht es auch durchaus Sinn, dass man in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater gesellschaftsrechtliche Aufgaben löst. Sollten Sie keinen Steuerberater haben, dann stelle ich Ihnen gerne einen zur Verfügung.

Auf Nummer sicher gehen mit „CHECK MY CONTRACT“ 

Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Servitutsvertrag, Leihvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Pachtvertrag, Gesellschaftsvertrag, Dienstvertrag, Kreditvertrag, Beratungsvertrag, Reisevertrag, Tauschvertrag, Bürgschaftsvertrag, …

Manchmal wird man auch mit vorgefertigten Vertragswerken konfrontiert. Versuchen sie nicht den Teufel im Kleingedruckten zu entdecken, sie sind oft sehr gut versteckt und nur für Profis zu finden. Natürlich kostet so eine Überprüfung etwas, aber glauben Sie mir, meine anwaltliche Erfahrung hat gezeigt, dass die Kosten des „bösen Erwachens“ oft ein Vielfaches betragen. Scheuen Sie sich daher nicht, mit dem Ihnen vorgelegten Vertrag zu mir zu kommen und – in Ihrem Sinne – überprüfen zu lassen. 

Ein Blick in die Bücher verrät es – WEM GEHÖRT WAS? 

Selbstverständlich können Sie bei mir gegen ein geringes Entgelt jederzeit in das Grundbuch und Firmenbuch Einsicht nehmen und sich tagesaktuelle Grundbuch- und Firmenbuchauszüge ausdrucken oder schicken lassen.

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